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DJV fordert: EU-Fernsehrichtlinie nicht in nationales Recht umsetzen

Die EU-Fernsehrichtlinie sieht vor, die bislang verbotene Produktplatzierung unter Auflagen zuzulassen.
Berlin, 30.11.2007 - Die am gestrigen Donnerstag vom EU-Parlament verabschiedete Fernsehrichtlinie darf in dieser Form nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das fordert der Deutsche Journalisten-Verband. "Product Placement darf nicht zum festen Programmbestandteil des Fernsehens werden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Bund und Länder seien deshalb aufgefordert, Schleichwerbung in jedweder Form zu verhindern und von Ausnahmeregelungen der EU-Richtlinie keinen Gebrauch zu machen.


Die EU-Fernsehrichtlinie sieht vor, die bislang verbotene Produktplatzierung unter Auflagen zuzulassen. In Spielfilme, Serien und Unterhaltungsformate können die Sender Produkte gegen Bezahlung einbauen, sofern vor oder nach der Sendung darauf hingewiesen wird. In Informationssendungen ist Product Placement weiterhin tabu. Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umsetzen.


Der DJV-Vorsitzende begrüßte in diesem Zusammenhang die Ankündigung von ARD und ZDF, von den Möglichkeiten der Produktplatzierung auch dann keinen Gebrauch machen zu wollen, wenn dies rechtlich möglich wäre. "Freiwilliger Verzicht ist aber kein dauerhaft wirksames Instrument, um das Fernsehprogramm frei von Schleichwerbung zu halten." Es sei sehr unwahrscheinlich, dass die Privatsender dem öffentlich-rechtlichen Vorbild geschlossen folgten. Deshalb sei der deutsche Gesetzgeber gefordert, den Dammbruch für das Product Placement zu verhindern.

Über Deutscher Journalisten-Verband DJV

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalisten.