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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist Sieg für Informantenschutz

Als Sieg für den Informantenschutz und die Pressefreiheit hat der DJV das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt
Berlin, 2.03.2010 - "Der Karlsruher Richterspruch hat den Vorrang der Grundrechte vor der Datensammelwut von staatlichen Ermittlungsbehörden bestätigt", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Urteil. Besonders begrüßenswert sei die Maßgabe des Gerichts, dass die gespeicherten Verbindungsdaten der letzten sechs Monate unverzüglich gelöscht werden müssten. "Der Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die Gesetzgebung der Großen Koalition."



Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts genügt das bestehende Gesetz weder einem notwendigen hohen Standard der Datensicherheit, noch sind klare Regelungen zur Verwendung der Telekommunikationsdaten vorhanden. Die im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung getroffenen Bestimmungen gingen laut Bundesverfassungsgericht weit über die Anforderungen der Europäischen Union hinaus.



"Mit dem heutigen Urteil müssen Journalisten und ihre Informanten nicht mehr befürchten, dass ihre Telefon- und E-Mail-Daten von Ermittlern gelesen und ausgewertet werden", sagte Konken. Sollte der Gesetzgeber als Konsequenz aus dem Urteil ein neues Gesetz zur Datensicherung erarbeiten, erwarte der DJV, dass die schutzwürdigen Interessen der Journalistinnen und Journalisten vom Bundestag und nicht erst vom Verfassungsgericht berücksichtigt würden.



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner



Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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