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Versandkosten müssen auch zukünftig nicht erstattet werden

Versandhandelsverband kommentiert Urteil des OLG Karlsruhe (Urteil vom 5.9.2007, Az. 15 U 226/06)
Müssen Verbraucher immer die vollen Versandkosten bezahlen, wenn sie im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden? Diese Frage ist durch die Rechtsprechung nach wie vor nicht abschließend geklärt worden. Darauf weist der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) nach der jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)
Karlsruhe hin. Versandunternehmen erbringen bei jeder Bestellung erhebliche finanzielle Vorleistungen. Sie verpacken die Ware fachgerecht und beauftragen einen Postdienstleister mit der Auslieferung. Die Versandkunden übernehmen die dabei anfallenden Kosten, denn bei einem Kauf im Stationärhandel müssen sie auch für die Fahrt in die Stadt und das Parken im Parkhaus aufkommen. Diese interessengerechte Kostenverteilung wollte die Verbraucherzentrale NRW mit einer Musterklage vor dem OLG Karlsruhe kippen. Konkret ging es um die Frage, ob Kunden die Versandkostenpauschale auch dann voll bezahlen müssen, wenn sie ihr gesetzliches Widerrufsrecht nutzen und die bestellten Waren vollständig zurücksenden. Das Gericht
entschied, dass die Verbraucher bei einer Vollretoure nur die Rücksendekosten an das Versandunternehmen tragen müssten, nicht aber die Hinsendekosten. Die vollen Versandkosten müssten aber von Verbrauchern auf jeden Fall gezahlt werden, wenn sie nur einen Teil der
bestellten Ware zurückschicken. Der bvh weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig ist und das OLG Karlsruhe die Revision zugelassen hat. Das Karlsruher Urteil steht im krassen Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Urteil vom 5.10.2004, Az. 3 U 2464/04). Dieses hatte bestätigt,
dass Verbraucher in jedem Fall – also auch bei einer vollständigen Rücksendung der Ware – für Hin- und Rücksendekosten aufkommen müssen. bvh-Justitiar Jens Dohmgoergen: „Wir sind zuversichtlich, dass sich der Bundesgerichtshof in der nächsten Instanz den Nürnberger Richtern anschließt und die Entscheidung des OLG Karlsruhe aufhebt. Notfalls wird sich der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen müssen.“ Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit
1947 die Interessen der Branche. Derzeit sind rund 250 Unternehmen im ihre Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender und
Ebay-Powerseller. Die Versandhandelsbranche setzt im Jahr rund 27,6 Mrd. Euro um. Der Internetverkauf von Waren erreicht im Jahr 2007 erstmals den Rekordwert von 10,9 Mrd. Euro.

Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt,
Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069/678656-10, claas@versandhandel.org