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Ist Rot ein rotes Tuch?

Timo Schutt | 02.10.2012
Die deutschen Sparkassen haben „ihr“ Rot“ (HKS 13) 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eintragen lassen. Die spanische Santander Bank nutzt seit 1986 weltweit ein ähnliches Rot (HKS 14) allerdings auch, und hatte daher den Antrag gestellt, die Sparkassen-Marke wieder löschen zu lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Löschungsantrag zurückgewiesen. Nun muss das Bundespatentgericht entscheiden. Parallel läuft auch ein Verfahren beim Oberlandesgericht Hamburg, das die Sparkassen gegen die Santander Bank wegen Unterlassung des ähnlichen Rot-Tons führen. In der 1. Instanz vor dem Landgericht Hamburg hatten die Spanier gegen die Sparkassen verloren. Zuvor hatten schon die Norisbank und die GE Money Bank ihr ähnliches rot verändern müssen.

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Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht