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Verkauf von „Scheiß RTL“-T-Shirts verboten

Timo Schutt | 25.10.2012
Der Blogger und Fernsehkritiker Holger Kreymeier hatte T-Shirts zum Verkauf angeboten, die mit dem RTL-Logo und dem Aufdruck „Scheiß RTL“ versehen waren. Damit wollte er, so Kreymeier, den Slogan „Mein RTL“ aufgreifend, das seiner Meinung nach niveaulose Programm des Senders satirisch kritisieren. RTL sah darin eine unlautere Ausnutzung seiner Marke und klagte.

Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Es sah - auch unter Abwägung mit der Kunst- und Meinungsfreiheit - in dem Ausdruck „Scheiß-RTL“ keine Auseinandersetzung satirischer Art, sondern eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung.

Daher dürfen die T-Shirts nun nicht mehr verkauft werden.

Bei allen Fragen rund um das Markenrecht melden Sie sich jederzeit gerne – wir bei Schutt, Waetke Rechtsanwälte sind für Sie da.

Udo Maurer
Rechtsanwalt