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E-Mail-Adressen kaufen: 5 Gründe dagegen

Adressen zu kaufen ist keine effektive Möglichkeit, um den Verteiler für den Newsletter-Versand zu vergrößern. Gründe, die vom Gegenteil überzeugen.
24.03.22 | Interessanter Artikel bei rapidmail
E-Mail-Adressen kaufen: 5 Gründe dagegen © Pexels
 

Gekaufte Kontakte anzuschreiben ist nicht nur rechtswidrig, sondern hat auch negative Auswirkungen auf die Zustellbarkeit der E-Mails und auf Ihr Image als Versender:in. Aus diesen Gründen sollten Sie Ihren Newsletter besser so attraktiv gestalten, dass sich Interessierte freiwillig anmelden, anstatt E-Mail-Adressen-Listen zu kaufen.


1. E-Mail-Adressen kaufen in Deutschland ist rechtswidrig


Viele Newsletter-Versender:innen, die gerade erst mit dem E-Mail-Marketing beginnen, stellen sich die Frage, wie sie ihre Empfängerliste schnell und effizient ausbauen können. Auf der Suche nach Antworten stößt man schnell auf verlockende Onlineangebote: Millionen von Firmenadressen auf einen Schlag! Und das zu fairen Preisen – ein Traum! Doch der Schein trügt: Sie sollten besser die Finger von gekauften E-Mail-Adressen lassen.


Tatsächlich ist der Kauf von Adressdaten in Deutschland an sich nicht verboten. Auch nach Inkrafttreten der DSGVO ist es grundsätzlich weiterhin legal, online E-Mail-Adressen von Drittanbietern zu kaufen. Jedoch sind die Möglichkeiten, wie man die erworbenen E-Mail-Listen danach zu eigenen Zwecken nutzen darf, sehr begrenzt.


Das liegt daran, dass Werbe-E-Mails laut DSGVO nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Empfänger:innen versendet werden dürfen. Das heißt, Ihre Kontakte müssen nachweislich ihr Einverständnis zum Erhalt des Newsletters gegeben haben. Normalerweise wird dazu beim Newsletterversand das Double Opt-in Verfahren angewandt. 


Das Problem bei gekauften E-Mail-Adressen ist daher zum einen, dass Sie keine Garantie haben, dass die Kontakte ihre Zustimmung zum Newsletter-Erhalt jemals erteilt haben. Zum anderen kann bzw. darf die Zustimmung der Empfänger:innen – auch wenn sie tatsächlich erfolgt ist – nicht zusammen mit den Adressen weiterverkauft werden. Das erteilte Einverständnis der Adressinhaber:innen ist immer an die Firma gebunden, die die Erlaubnis eingeholt hat. Und das sind im Fall eines Adressenkaufs nicht Sie als Versender:in des Newsletters, sondern der Drittanbieter, dem Sie die Kontakte abgekauft haben.