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BITKOM begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts

Höhere Hürden für Nutzung von Verbindungsdaten. Prof. Scheer: „Das Gericht trägt Sorgen der Nutzer Rechnung“
BITKOM | 02.03.2010
Berlin/Hannover, 2. März 2010 - Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. „Wir begrüßen, dass das Gericht den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung trägt. Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer auf der Computermesse CeBIT in Hannover. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verfassungswidrig ist. Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, hohe Standards für die Verwendung und die Sicherheit der Daten zu definieren.



Vertrauliche Gespräche, außergewöhnliche Hobbys oder auch Flirts – viele Menschen hätten im Internet legale Geheimnisse, so Prof. Scheer. „Eine moderne Gesellschaft muss die Privatsphäre respektieren, mit Blick auf die eigene demokratische Kultur, aber auch Freiheitsbewegungen in anderen Ländern. Wer bei uns die Freiheit im Internet einschränkt, büßt an Glaubwürdigkeit ein, wenn er für mehr Freiheit in China oder im Iran eintritt.“ Eingriffe des Staates in die informationelle Selbstbestimmung seien nur bei schwerer Kriminalität oder Gefahr für Leib und Leben zu rechtfertigen.



Das Bundesverfassungsgericht hat für die Verwendung der Telefon- und Internet-Verbindungsdaten hohe Hürden eingefordert. Die Daten dürften in Fällen von besonders schweren Straftaten genutzt werden. „Das erscheint uns als guter Kompromiss bei der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit im Netz“, erklärte Prof. Scheer. Er forderte die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen. Die Unternehmen haben auf Aufforderung der Politik eine dreistellige Millionensumme in Personal und Technik für die Vorratsdatenspeicherung investiert.



BITKOM forderte die Bundesregierung auch dazu auf, die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung zu übernehmen. Die Unternehmen blieben derzeit auf ihren Investitionen in die öffentliche Sicherheit sitzen. So würden zwar die laufenden Kosten für Auskünfte an Ermittler erstattet, jedoch bisher nicht die immensen Vorab-Investitionen. „Die Autobranche wird auch nicht gezwungen, kostenlose Polizeiwagen zu liefern“, kommentierte Scheer. „Wir helfen gern bei der inneren Sicherheit, aber sie bleibt eine originäre Staatsaufgabe.“



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Bereichsleiter
Telekommunikationspolitik
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