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Kopplungsverbot ade? Was bringt die neue "(Werbe-)Freiheit"?

Jeder Marketing-Manager kennt das Kopplungs- verbot für Gewinnspiele, aber wie sieht die aktuelle Rechtslage dazu eigentlich genau aus?
13.05.11 | Interessanter Artikel bei Silver Media

Fakt ist, die Kopplung von Gewinnspielen mit Verkaufsaktionen beschäftigte jahrelang die deutschen Gerichte. Nun hat der Rechtsstreit ein vorläufiges Ende gefunden.

Kopplungsverbot verstieß gegen EU-Recht

Dem Urteil vorangegangen war ein Gerichtsprozess zwischen der Wettbe- werbszentrale und dem Lebensmitteldiscounter Plus, der in einer Verkaufs- aktion mit dem Slogan “Einkaufen, Punkte sammeln, Gratis Lotto spielen“ warb. Durch das Sammeln der Punkte beim Einkauf in der Supermarktkette konnte der Kunde gleichzeitig kostenlos an der Ziehung der Lottozahlen teilnehmen. Ein Umstand, der nach Ansicht mehrerer deutscher Gerichte gegen das Kopplungsverbot §4 Nr. 6 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbe- werb) verstieß. Dies wurde Anfang letzten Jahres durch den europäischen Gerichtshof (EuGH) revidiert: der EuGH kippte quasi das deutsche Kopplungsverbot, in dem er es für rechtswidrig erklärte. Im Oktober letzten Jahres hatte auch der Bundesgerichtshof (BGH) ein Einsehen und schloss sich dem Urteil des EuGH an. Nur in seltenen Fällen soll nun noch laut Aussage des BGHs ein Wettbewerbsverstoß vorliegen.